Finden Sie hier laufend Neuigkeiten über Rechnungslegung, Steuern und andere wichtige Informationen
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden
Es ist uns ein Anliegen, Sie über eine wichtige Veränderung zu informieren, die für unsere zukünftige Zusammenarbeit von Bedeutung sein wird.
In den letzten Jahren standen wir vor diversesten Herausforderungen. Der Arbeitsmarkt ist zunehmend ausgetrocknet, und es wird immer schwieriger, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und somit auch geeignete Nachfolger für unser Unternehmen zu finden. Die kontinuierlich steigenden Anforderungen an unsere Dienstleistungen sowie die Digitalisierung erfordern neue Ressourcen und Kompetenzen.
Damit wir weiterhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen anbieten können, haben wir uns entschlossen, uns per 1. Januar 2025 der BDO AG anzuschliessen. Diese Entscheidung wurde nach langen und sorgfältigen Überlegungen getroffen. Die BDO AG bringt nicht nur umfangreiche Ressourcen und Fachspezialisten mit, sondern teilt auch unsere Werte und unser Engagement für Qualität und Kundenzufriedenheit.
Was bedeutet das für Sie?
1. Kontinuität: Ihre gewohnten Ansprechpartner werden weiterhin für Sie da sein und Sie mit der gleichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit betreuen, die Sie von uns gewohnt sind.
2. Erweiterte Ressourcen: Durch die Zusammenarbeit mit der BDO AG werden wir Zugang zu zusätzlichen Ressourcen und Fachkenntnissen erhalten, die es uns ermöglichen, Ihnen noch bessere Lösungen anzubieten.
3. Verbesserte Dienstleistungen: Unser Ziel ist es, unseren Service kontinuierlich zu verbessern. Mit derUnterstützung der BDO AG können wir Ihnen bald neue und optimierte Dienstleistungen präsentieren. Durch die BDO AG erhalten wir zudem Zugang zu einem internationalen Netzwerk mit einer Präsenz in über 160 Ländern und über 120'000 Fachkräften.
Wir möchten betonen, dass Ihre Zufriedenheit für uns weiterhin höchste Priorität hat und wir alles daransetzen, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wir sind überzeugt, dass dieser Schritt viele Vorteile für Sie als unsere geschätzten Kundinnen und Kunden mit sich bringt und freuen uns darauf, Ihnen auch in Zukunft mit unserem erweiterten Team zur Seite zu stehen.
Sollten Sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, sich direkt an uns zu wenden. Sie können uns weiterhin wie gewohnt per Telefon oder E-Mail erreichen. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihre Treue und freuen uns darauf, Ihnen auch in Zukunft als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen.
Seit der Gründung im Jahre 1953 steht der Firmenname RST Revisions-, Steuerberatungs- und Treuhand AG für kompetente, zuverlässige sowie vertrauenswürdige Treuhanddienstleistungen.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass sich die Geschäftsleitung entschlossen hat, ab sofort unter dem neuen Firmennamen RST Treuhand AG aufzutreten. Das Team, die Ansprechpartner, die Adresse, die Telefonnummern und die E-Mail-Adressen bleiben unverändert.
Wir freuen uns, auch in Zukunft für Sie da zu sein!
In der Schweiz gibt es keine Doppelbesteuerungsabkommen für die Mehrwertsteuer. Deshalb kann es vorkommen, dass eine Leistung in zwei Länder beiden Mehrwertsteuern unterliegt. Die Eidg. Steuerverwaltung hat nun entschieden, dass für die Berechnung der Schweizer Mehrwertsteuer der Nettobetrag ohne die ausländische Steuer entscheidend sei.
Ein "Earn-Out" bezieht sich auf eine vertragliche Vereinbarung im Rahmen von Unternehmenskäufen oder Fusionen. Es handelt sich dabei um eine Regelung, bei der ein Teil des Kaufpreises für ein Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen gezahlt wird.
Diese Bedingungen beziehen sich oft auf die finanzielle Leistung des erworbenen Unternehmens nach dem Abschluss der Transaktion.
Hier sind die grundlegenden Schritte und Merkmale eines Earn-Outs:
1. Vertragliche Vereinbarung: Beim Verkauf eines Unternehmens wird ein Vertrag aufge- setzt, der die Bedingungen des Earn-Outs festlegt. Dieser umfasst typischerweise die Dauer des Earn-Out-Zeitraums, die zu erreichenden Leistungsziele und die Höhe der zusätzlichen Zahlungen.
2. Leistungsziele: Der Earn-Out-Mechanismus beinhaltet in der Regel bestimmte Leistungs- ziele, die das erworbene Unternehmen nach dem Abschluss der Transaktion erreichen muss. Diese Ziele können finanzieller Natur sein, wie Umsatz- oder Gewinnziele, oder auch operative Ziele.
3. Zusätzliche Zahlungen: Wenn das erworbene Unternehmen die festgelegten Ziele er- reicht, werden zusätzliche Zahlungen, über den ursprünglichen Kaufpreis hinaus, an die Verkäufer geleistet.
4. Dauer des Earn-Outs: Der Zeitrahmen für das Earn-Out kann variieren, üblicherweise beträgt er jedoch ein bis mehrere Jahre. Dies hängt von den spezifischen Umständen der Transaktion und der Branche ab.
Earn-Outs werden oft genutzt, wenn der genaue Wert eines Unternehmens schwer vorherzusagen ist oder wenn Käufer und Verkäufer unterschiedliche Einschätzungen über die zukünftige Leistung des Unternehmens haben. Diese Vereinbarung ermöglicht es, das Risiko zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen und schafft Anreize für die Mitarbeitenden des erworbenen Unternehmens, weiterhin erfolgreich zu arbeiten, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.
Fahrzeuge, Maschinen, Handys oder Notebooks können sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Bei gemischter Nutzung wird die sogenannte Präponderanzmethode angewendet. Diese Methode legt fest, ob der Gegenstand ganz dem Geschäfts- oder Privatvermögen zugeordnet wird, basierend darauf, wie er überwiegend genutzt wird, d.h. mehr als 50%. Eine Aufteilung in beide Kategorien ist nicht möglich.
In der Praxis ist diese Zuordnung oft schwierig und wird im Einzelfall entschieden. Kriterien für die Zuteilung sind neben der Präponderanzmethode u.a.:
- Nachweis der Nutzung: Für Fahrzeuge und ähnliche Vermögenswerte können Fahrtenbücher oder andere Aufzeichnungen zur Nutzung verlangt werden. Auch typische Nutzungsmuster dienen als Nachweis.
- Der Zweck, für den der Vermögenswert angeschafft wurde, und die Art, wie er verwendet wird, sind wichtige Kriterien.
- Eine ordnungsgemässe Buchführung und Dokumentation der Nutzung ist notwendig, um die Zuordnung zu belegen. Dabei können Rechnungen, Verträge und andere Unterlagen können als Nachweis dienen.
- Es muss eine klare Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Aktivitäten bestehen.
- Die steuerlichen Regelungen können je nach Kanton variieren.
Diese Kriterien helfen Unternehmen und Privatpersonen, ihre Vermögenswerte korrekt zuzuordnen und die entsprechenden steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein Einkauf in die berufliche Vorsorge nach einer Scheidung steuerlich absetzbar ist, wenn er im Jahr vor dem Teilbezug des Kapitals erfolgt.
Ein Mann wollte nach seiner Scheidung seine Vorsorgelücke schliessen. Dazu verteilte er die Lücke auf die Jahre bis zu seinem Rentenalter und leistete jährlich entsprechende Einkäufe in die berufliche Vorsorge. Die Steuerverwaltung argumentierte, dass der letzte Einkauf eine Steuerumgehung darstellt, weil er kurz vor dem Kapitalbezug erfolgte.
Das Bundesgericht entschied, dass keine Steuerumgehung vorliege und wies die Beschwerde der Steuerverwaltung ab.
Damit ist festgelegt, dass solche Einkäufe zur Schliessung einer Vorsorgelücke nach einer Scheidung, selbst im Jahr vor dem Kapitalbezug, steuerlich absetzbar sind. (Quelle: BGE 9C_526/2023 vom 29.5.2024)
Rückstellungen für Ersatzbeschaffungen sind finanzielle Reserven, die Unternehmen bilden können, um zukünftige Investitionen in den Ersatz von Anlagen und Maschinen zu finanzieren. Diese Rückstellungen dienen dazu, die Steuerlast in den Jahren zu verteilen, in denen hohe Ausgaben für notwendige Ersatzbeschaffungen anfallen. Unternehmen können so Gewinne steuermindernd zurücklegen und sind besser vorbereitet, wenn teure Erneuerungen anstehen. Erfolgt die Ersatzbeschaffung nicht im aktuellen Geschäftsjahr, ist eine Ersatzbeschaffungs-Rückstellung in entsprechender Höhe zu bilden.
Die Ersatzbeschaffung hat in der Regel innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zu erfolgen. Längere Fristen sind in Einzelfällen möglich, wenn Steuerpflichtige Umstände nachweisen, welche nicht durch sie zu verantworten sind. Andernfalls ist die Rückstellung erfolgswirksam aufzulösen.
Immer wieder werden «Schlaumeier» erwischt, die sich krankmelden und dann auf Social Media Fotos von sich bei Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel einem Konzertbesuch veröffentlichen.
Für den Arbeitgeber gilt in einem solchen Fall Folgendes:
- Ein Post auf Social Media allein gilt noch nicht als Vertragsverletzung. Social-Media-Kanäle sind keine zuverlässigen Quellen für eine Vertragsverletzung.
- Der Mitarbeitende muss zur Stellungnahme aufgeboten werden und die Möglichkeit haben, sich zu erklären.
- Der Grund der Krankschreibung ist relevant für das weitere Vorgehen: Liegt eine Grippe vor, ist der Konzertbesuch kritisch, bei einem Beinbruch hingegen nicht.
- Ein einmaliges Fehlen ist anders zu beurteilen als eine mehrtägige Abwesenheit.
- Die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeitenden sind stets zu wahren.
Fazit: Nur aufgrund eines Social Media Posts aus dem Privatleben des Mitarbeitenden kann der Arbeitgeber keine arbeitsrechtlichen Sanktionen einleiten. Er muss den Sachverhalt genau prüfen und klären, ob eine schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegt. Erst dann sind Konsequenzen möglich.
Wird bei einer Trennung oder Scheidung eine Liegenschaft oder ein Liegenschaftsteil dem empfangenden Ehegatten unentgeltlich zur Nutzung überlassen, ist dies steuerrechtlich weiterhin eine Eigennutzung. Der Ehepartner, der das Grundstück überlässt, muss den Eigenmietwert des überlassenen Teils weiterhin vollständig versteuern.
Die unentgeltliche Überlassung der Liegenschaft gilt steuerrechtlich als Unterhaltsbeitrag. Der Leistende kann diesen Betrag mit den anderen Alimenten zum Abzug bringen, der Empfangende muss den entsprechenden Betrag versteuern.
Beim Kauf einer Ferienimmobilie muss finanziell und steuerlich einiges beachtet werden.
Selbstbewohntes Wohneigentum wird von Banken mit bis zu 80 Prozent finanziert, Ferienhäuser und Ferienwohnungen hingegen nur zu 50 bis höchstens 70 Prozent. Der Rest
muss aus eigenen Mitteln aufgebracht werden. Guthaben aus der Pensionskasse und der
Säule 3a dürfen nicht verwendet werden. Alternativ kann auf dem Hauptwohnsitz eine zusätzliche Hypothek aufgenommen werden, um die Ferienimmobilie zu bezahlen.
Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen gelten strengere Amortisationspflichten als für
selbstbewohntes Wohnen. Die Amortisationsregeln sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und
unterscheiden sich von Bank zu Bank. Die meisten Banken verlangen, dass Hypotheken für
Ferienimmobilien in 10 bis 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Rentenalters auf unter 50
Prozent zurückbezahlt werden.
Eine Ferienimmobilie unterliegt der gleichen steuerlichen Behandlung wie ein Hauptwohnsitz.
Der Verkehrswert der Immobilie wird als Vermögen am steuerpflichtigen Ort betrachtet, während der Eigenmietwert abzüglich der Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen als Einkommen am Standort der Immobilie angesehen wird. Der Eigenmietwert kann je nach Kanton
variieren, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts im Feriendomizil.
Die Tragbarkeitsberechnung von Ferienimmobilien folgt denselben Regeln wie bei selbstbewohntem Wohneigentum und sollte nicht mehr als ein Drittel des Bruttohaushaltseinkommens ausmachen. Wichtig: Für die Berechnung werden die Wohnkosten addiert.
Wird das Ferienhaus oder die Ferienwohnung vermietet, müssen die Mieteinnahmen nach
Abzug der Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen als Einkommen versteuert werden. Im
Falle einer teilweisen Vermietung werden der Eigenmietwert und die Mieteinnahmen anteilsmässig berechnet.
Arbeitslosigkeit hat nicht nur finanzielle, sondern auch steuerliche Konsequenzen. Die wichtigsten Punkte:
- Arbeitslosengeld gilt als Einkommen und muss versteuert werden. Die Entschädigung unterliegt den gleichen Steuersätzen wie reguläres Einkommen.
- Reisekosten für Vorstellungsgespräche und Weiterbildungskosten können in der Steuererklärung als Abzüge deklariert werden und reduzieren so die Steuerlast.
- Vermögenssteuern: Wer arbeitslos ist, muss weiterhin Vermögenssteuern zahlen. Diese basieren auf dem Gesamtvermögen, unabhängig vom Beschäftigungsstatus.
- Sozialleistungen wie die Unterstützung bei Wohn- und Gesundheitskosten sind steuer- frei. Es ist abzuklären, welche dieser Sozialleistungen steuerfrei sind oder als Einkommen gelten.
Werden Geldbeträge als Erbvorzüge bezogen, so gehört das Geld dem Empfänger und er kann damit machen, was er will. Der Ausgleich mit anderen Erben findet erst nach dem Tod des Erblassers statt. Dann werden Erbvorbezüge ausgeglichen.
Ausnahme: der Erbe wurde von der Ausgleichspflicht durch den Erblasser befreit. Dies kann jedoch angefochten werden, wenn die Pflichtteile verletzt werden.
Auch Mitarbeitende können fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für sie unzumutbar sind. Gründe für die Unzumutbarkeit sind gemäss Bundesgericht nur zwei:
- nicht erfüllte finanzielle Ansprüche, bzw. Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers oder
- Persönlichkeitsverletzungen wie eine Degradierung, Entzug der Prokura und einseitige Statusänderungen.
Der Mitarbeitende muss die Kündigung unverzüglich aussprechen. Wird der unzumutbare Zu- stand während längerer Zeit geduldet, vergibt sich der Mitarbeitende die Möglichkeit der fristlosen Kündigung.
Ist die fristlose Kündigung durch den Mitarbeitenden gerechtfertigt, treten die folgenden Rechtsfolgen ein:
- Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Der Lohnanspruch endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Nicht bezogene Ferien, Ansprüche aus Überstunden und andere Ansprüche der Parteien sind zu entschädigen.
Im Zweifelsfall ist die Fortsetzung der Arbeit zuzumuten.
Bei einem Liegenschaftenkauf kann der Anteil, der für den Erneuerungsfonds bezahlt wird, nicht als Liegenschaftskosten steuerlich in Abzug gebracht werden.
Die Situation des Klägers vor Bundesgericht, der dem Verkäufer der Stockwerkeinheit einen Betrag für dessen Anteil am Erneuerungsfonds bezahlt hat, ist nicht vergleichbar mit der Situation eines Stockwerkeigentümers, der in den Erneuerungsfonds einzahlt. Denn die Zahlung des Käufers dient in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt dem Liegenschaftsunterhalt, erklärt das Bundesgericht. Es ist gerechtfertigt, dass zwei eigentlich identische Zahlungen steuerrechtlich ungleich behandelt werden. (Quelle: BGE 9_391/2023 vom 5.1.2024)
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob es sich bei einer Abgangsentschädigung eines Steuerpflichtigen um eine Kapitalleistung handelt, die dieser steuerlich günstig beziehen wollte.
Damit eine Entschädigung als Kapitalleistung anerkannt wird, müssen alle folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die steuerpflichtige Person verlässt das Unternehmen nach Erreichen des 55. Altersjahres,
2. die Erwerbstätigkeit wird definitiv aufgegeben und
3. durch das Verlassen des Unternehmens resp. dessen Vorsorgeeinrichtung entsteht eine Lücke in der Vorsorge.
Da der Steuerpflichtige nie erklärte, seine Arbeitstätigkeit aufzugeben, gilt die Auszahlung nicht als Kapitalleistung. (Quelle: BGE 9C_237/2023 vom 5.3.2024)
Bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Rentenalter kann neu auf den AHV-Freibetrag verzichtet werden. Mit dem Verzicht können Beitragslücken geschlossen und generell die AHV- Renten bis zur maximalen Rente verbessert werden. Zudem kann das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen durch diese Beiträge verbessert werden, was zu einer Erhöhung der Rente führt.
Versicherte, die von diesen Massnahmen profitieren möchten, können eine einmalige Neuberechnung der Rente beantragen. Beiträge bis zu fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters werden dabei berücksichtigt.
Das nach dem Referenzalter erzielte Einkommen muss jedoch mindestens 40 Prozent des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens betragen. Arbeitnehmende müssen ihren Verzicht spätestens bei der Auszahlung des ersten Gehalts nach Erreichen des Rentenalters ihrem Arbeitgeber mitteilen. Die getroffene Entscheidung bezüglich des Beitragsabzugs wird automatisch auch in den folgenden Beitragsjahren angewendet, es sei denn, es wird bei der Auszahlung des ersten Gehalts im nächsten Jahr eine andere Entscheidung mitgeteilt.
Selbstständige, die auf den Freibetrag verzichten möchten, müssen dies bis zum 31.12. des laufenden Beitragsjahres der zuständigen Ausgleichskasse mitteilen. Diese Entscheidung gilt ebenfalls automatisch für die folgenden Beitragsjahre, es sei denn, bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres wird der Ausgleichskasse mitgeteilt, dass der Freibetrag angewendet werden soll.
Die Einräumung einer Dienstbarkeit gegen Entgelt kann je nach Kanton, Art, Umfang und Dauer der Dienstbarkeit zur steuerlichen Belastung werden.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Entschädigung an einen Nachbarn für die Eintragung einer Pflanzen- und Bauhöhenbeschränkung im Grundbuch als steuerbares Einkommen betrachtet werden kann. Die Belastung erfolgte gegen einmalige Zahlung von 1 Million Franken und war dauerhaft. Entgegen der Praxis vieler Kanton hat sich das Bundesgericht für die Steuerbarkeit von Dienstbarkeiten ausgesprochen.
Grundstücke können durch verschiedene Rechte belastet werden, wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht, Wegrecht, Baurecht oder Baubeschränkungen sowie öffentliche Eigentumsbeschränkungen. Wenn solche Rechte gegen Bezahlung eingeräumt werden und die Bewirtschaftung oder der Verkehrswert des Grundstücks dauerhaft und wesentlich beeinträchtigt wird, löst dies die Grundstückgewinnsteuer aus. Dies wird ähnlich wie eine teilweise Veräusserung des Grundstücks behandelt.
Für die Einkommenssteuer gilt das Entgelt als privater steuerfreier Kapitalgewinn. Wenn die Belastung nicht dauerhaft ist oder das Entgelt periodisch bezahlt wird, unterliegt es normalerweise der Einkommenssteuer.
Im vorliegenden Fall hatte der Hausbesitzer für die Entschädigung von CHF 1 Mio. die Einkommenssteuer zu bezahlen, da die Summe im Verhältnis zum Verkehrswert der Liegenschaft von CHF 50 Mio. unwesentlich ist und kein Verkauf vorliegt. (Quelle: BGE 2C_730/2021 vom 19.05.2022)
Statuten, die nicht den Vorschriften des neuen Aktienrechts entsprechen, müssen spätestens 2024 von der Generalversammlung angepasst werden. Die entsprechende Übergangsfrist läuft Ende Jahr aus und ab dem 1. Januar 2025 werden rechtswidrige Statutenbestimmungen automatisch ausser Kraft gesetzt. Es lohnt sich, jetzt die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Auch juristische Personen müssen persönlich zu Schlichtungsverhandlungen erscheinen. Sie können sich mit einer Person vertreten lassen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen muss:
- Sie ist ein im Handelsregister eingetragenes Organ der juristischen Person
- Sie ist Prokuristin
- Sie hat eine kaufmännische Handlungsvollmacht, ist zur Prozessführung befugt und mit dem Streitgegenstand vertraut.
Verletzt die juristische Person anlässlich der Schlichtungsverhandlung ihre persönliche Erscheinungspflicht, kann dies einschneidende Folgen haben. Ein Schlichtungsverfahren wir als gegenstandslos abgeschrieben, wenn eine Klägerin nicht «persönlich» an der Schlichtungsverhandlung erscheint. Dadurch kann die Klagefrist verstrichen sein, und die Klägerin verliert ihre Ansprüche endgültig.
Wenn eine juristische Person als Beklagte nicht persönlich erscheint, wird die Schlichtungsbehörde so handeln, als ob keine Einigung erzielt worden wäre. In den meisten Fällen bedeutet das, dass der Klägerseite die Erlaubnis erteilt wird, eine Klage einzureichen.
Rechtsanwälte sind unzulässige Vertreter der juristischen Person.
Nach dem Ableben einer Person wird das Testament von der zuständigen Behörde eröffnet. Darin wird der Testamentsvollstrecker benannt, und die Behörde teilt dem genannten Willensvollstrecker dies offiziell mit. Innerhalb einer festgelegten Frist hat der Willensvollstrecker die Möglichkeit, das Mandat anzunehmen oder abzulehnen. Somit besteht auch nach dem Tod des Erblassers die Option, das Mandat abzulehnen.
Wenn ein Mitarbeitender entlassen wird, weil er Ansprüche im Zusammenhang mit seinem Arbeitsvertrag geltend gemacht hat, wird dies gemeinhin als Rachekündigung bezeichnet. Das kann z.B. bei einer Beschwerde wegen Geschlechtsdiskriminierung sein und gilt als missbräuchliche Kündigung.
Ordnet nun ein Gericht die Wiedereinstellung an, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Person tatsächlich wieder zu beschäftigen. Eine Freistellung des Mitarbeitenden und die Lohnfortzahlung bis Kündigungsende ist nicht erlaubt. (Quelle: Obergericht Kt. Bern)
Kleinere Unternehmen können auf Antrag ihre Mehrwertsteuer jährlich abrechnen, wenn ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 5'024'000 nicht übersteigt. Die jährliche Abrechnung muss für mindestens eine Steuerperiode beibehalten und bei der Eidg. Steuerverwaltung beantragt werden. Die Genehmigung dazu kann widerrufen werden, wenn die steuerpflichtige Person ihren Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht vollständig nachkommt. Nach einem Wechsel von der jährlichen zur viertel- oder halbjährlichen Abrechnung kann erst nach drei Steuerperioden wieder zur jährlichen Abrechnung zurückgekehrt werden.
Bei der jährlichen Abrechnung wird die Steuer provisorisch in Raten erhoben, die von der Eidg. Steuerverwaltung festgelegt und in Rechnung gestellt werden. Die Raten basieren auf dem Vorjahresumsatz. Die Fälligkeitstermine der Raten entsprechen denen der viertel- und halbjährlichen Abrechnung. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen zu zahlen.
In einem neuen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass unter bestimmten Bedingungen kein Betreuungsunterhalt mehr gezahlt werden muss, wenn der betreuende Elternteil sein Einkommen deutlich erhöht hat und seinen Grundbedarf selbst decken kann. Das Gericht argumentiert, dass es nicht fair wäre, den Unterhalt in der alten Höhe beizubehalten, wenn der betreuende Elternteil genug verdient, um für sich selbst zu sorgen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Reduzierung des Betreuungsunterhalts auf Seiten des nicht betreuenden Elternteils zusätzliche Mittel freisetzt und damit sein Überschuss steigt. Das Gericht betont, dass das Kind an diesem zusätzlichen Überschuss beteiligt werden sollte.
Wenn der erhöhte Überschuss den reduzierten Betreuungsunterhalt fast oder ganz ausgleicht, kann keine Änderung gefordert werden. (BGE 5A_176/2023 vom 9.2.2024)
Bis zur Erbrechtsrevision entfiel der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten erst mit dem Scheidungsurteil.
Neu entfällt der Pflichtteilsschutz des überlebenden Ehegatten bereits bei hängigem Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahren oder wenn die Ehegatten seit zwei Jahren getrennt gelebt haben.
Wenn grössere Summen in bar bezahlt werden, ist Vorsicht geboten, besonders im Baugewerbe. Die MwSt-Behörde hat in letzter Zeit bei Kontrollen keine Vorsteuerabzüge akzeptiert, wenn nur Quittungen über Barzahlungen vorhanden waren. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung unterstützt.
In der Baubranche werden oft Aufträge nur gegen Barzahlung ausgeführt, besonders von Subunternehmern, die häufig nur für kurze Zeit aktiv sind und dann Konkurs anmelden. Dies macht es schwierig für die Steuerbehörde zu überprüfen, ob die Mehrwertsteuer, die auf den Rechnungen ausgewiesen sind, tatsächlich bezahlt wurden. Die Steuerbehörde verweigert daher Vorsteuerabzüge, wenn die Zahlung nur mit Barquittungen nachgewiesen wird.
Es empfiehlt sich, Leistungen im Wert von CHF 15'000 oder mehr nicht bar, sondern über Bankkonten zu bezahlen, um Probleme mit der Vorsteuerabzugsberechnung zu vermeiden.
Ein Todesfall im Unternehmen belastet das ganze Team. Priorität hat das Gespräch mit den Angehörigen, um ihre Wünsche zu erfahren, auch bezüglich der Kommunikation gegen innen und aussen. Informieren Sie Ihr Team persönlich und nicht per Mail, betonen Sie Empathie und Respekt.
Mit dem Tod endet das Arbeitsverhältnis. Wenn die verstorbene Person anspruchsberechtigte Personen hinterlässt, ist es erforderlich, den Lohn für kurze Zeit fortzuführen.
Anspruchsberechtigt sind dabei Ehepartner, minderjährige Kinder oder andere Personen, für die Unterstützungspflicht bestand.
Die Dauer der sogenannten «Lohnnachgenuss»-Zahlung hängt von der Dienstdauer ab: Bei einer Dienstdauer von unter fünf Jahren beträgt die Zahlungsdauer einen Monat, andernfalls zwei Monate, jeweils ab dem Todestag. Da es sich hierbei nicht um einen Lohn im eigentlichen Sinne handelt, sind keine Abzüge für Sozialversicherungen erforderlich. Der vereinbarte Bruttolohn, einschliesslich aller Lohnbestandteile wie dem 13. Monatslohn, regelmässigen Zulagen,Provisionen oder Naturallohnanteilen, wird vollständig ausbezahlt.
Das Alterswohnen mit Dienstleistungen erfreut sich immer grösserer Beliebtheit. Dabei handelt es sich um einen Innominatsvertrag. Ein Innominatsvertrag ist ein Vertrag, der nicht vom Gesetz geregelt ist, wie zum Beispiel der Leasingvertrag.
Da der Schwerpunkt beim Alterswohnen mit Dienstleistungen auf der Vermietung des Wohnraums liegt, gilt beim gesamten Vertrag das Mietrecht. Das bedeutet, dass der Dienstleistungsvertrag nicht separat aufgelöst werden kann, weil er mit dem Mietobjekt zusammenhängt.
Die Dienstleistungen können nicht wie ein Auftrag gekündigt werden. (Quelle: Entscheid Regionalgericht Oberland (BE) vom 10.10.2019)
Bevor an der Generalversammlung die Jahresrechnung genehmigt und die Verwendung des Bilanzgewinnes beschlossen wird, muss der Revisionsbericht vorliegen. Dies ist bei Gesellschaften der Fall, die ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle prüfen müssen.
Zur Revision verpflichtet sind alle Aktiengesellschaften und GmbHs mit mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Liegt der Revisionsbericht nicht vor, sind die Beschlüsse zur Genehmigung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung sowie zur Verwendung des Bilanzgewinnes nichtig.
Die Folgen davon sind:
▪ Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind nichtig.
▪ Bei einer Prüfung durch die Sozialversicherungen kann ein Organisationsmangel festgestellt werden, was eine Meldung ans Handelsregister nach sich zieht.
▪ Ev. Rückerstattungsansprüche von Dividenden, Tantiemen usw. können entstehen.
Bestehende Gleitzeitguthaben zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung müssen während der Kündigungsfrist abgebaut werden können. Ist der Umfang der Mehrarbeit so gross, dass der vollständige Abbau während der Kündigungsfrist nicht möglich ist, verfallen die geleisteten Arbeitsstunden entschädigungslos. Für Fälle, bei denen eine fristlose Kündigung aus-
gesprochen wurde, hat der Arbeitnehmer jedoch keine Möglichkeit mehr, die aufgrund des Gleitzeitsystems geleistete Mehrarbeit abzubauen, weshalb in diesem Fall geleistete Mehrarbeit nicht einfach verfällt. (Quelle: BGE 123 III 469)
Virtuelle Schwarzarbeit bezeichnet das Ausführen bezahlter Tätigkeiten über Online-Dienstleistungsplattformen. Für viele ist dies eine attraktive Einkommensquelle, die Flexibilität und Vereinbarkeit mit anderen Verpflichtungen bietet. Allerdings werden dabei oft Steuer- und Sozialversicherungspflichten missachtet, was als Verstoss gegen geltende Rechtsvorschriften betrachtet wird. Diese Praxis führt zu Steuerausfällen und Mindereinnahmen in der Sozialversicherung und stellt eine Straftat dar. Auch sind diese Personen nicht gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit versichert und leisten keine Altersvorsorge.
Mit dem neuen Aktienrecht wurden die Pflichten bei einem Kapitalverlust und bei einer Überschuldung sowohl für den Verwaltungsrat (VR) als auch für die Revisionsstelle verschärft.
Neu müssen Gesellschaften ohne Revisionsstelle, d.h. mit Opting-out, bei denen ein Kapitalverlust vorliegt, die letzte Jahresrechnung vor der Genehmigung durch die Generalversammlung einer eingeschränkten Revision unterziehen. Der Verwaltungsrat muss einen zugelassenen Revisor mit dieser Prüfung beauftragen. Auf die Prüfung kann nur verzichtet werden, wenn der VR eine Nachlassstundung beantragt. Rangrücktritte entbinden ihn nicht von seinen Pflichten.
Diese eingeschränkte Revision beschränkt sich auf die Jahresrechnung; die Anträge an die Generalversammlung zur Verrechnung des Bilanzverlustes unterliegen nicht dieser Prüfung.
Bei einer Überschuldung muss ebenfalls eine eingeschränkte Revision durchgeführt werden. Dies gilt auch schon, wenn es einen begründeten Verdacht bezüglich einer Überschuldung gibt oder sich buchmässig eine Überschuldung zeigt. Der VR muss dann sofort einen Zwischenabschluss zu Veräusserungs- und Fortführungswerten erstellen. Zeigt sich eine Überschuldung nur buchmässig, muss keine Meldung ans Gericht erfolgen, wenn genügend Rangrücktritte vor- liegen. Der Rangrücktritt befreit ein Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht, einen Zwischenabschluss zu erstellen.
Weit verbreitet ist die Meinung, Rechnungen seien innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu zahlen, was nicht richtig ist. Die Parteien können frei entscheiden, wie sie Zahlungsfristen vereinbaren und ob und wie Mahnungen nötig sind; das Gesetz schreibt hier keine Regeln vor. Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, so kann der Rechnungssteller die sofortige Zahlung fordern.
Hält ein Schuldner die Zahlungsfrist nicht ein, kann ein Gläubiger umgehend die Betreibung einleiten. Verzugszinsen sind geschuldet, sobald sich der Schuldner in Verzug befindet. Wurde keine bestimmte Zahlungsfrist vereinbart, so ist der Verzugszins erst geschuldet, wenn der Schuldner vom Gläubiger gemahnt, d.h. in Verzug gesetzt wurde. Eine Mahnung entfaltet ihre Wirkung erst, wenn diese beim Adressaten eingeht. Es empfiehlt sich, bei dubiosen Schuldnern Mahnungen per Einschreiben oder A-Post Plus zuzustellen.
Gebühren für das Inkasso der Schulden sind im Gesetz nicht geregelt, es finden sich nur Bestimmungen zum Verzugszins. Inkassogebühren sind daher nur geschuldet, wenn sie bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.
Oft werden private Liegenschaften an Geschwister vererbt. Die Geschwister verkaufen die Liegenschaft oder planen, etwas Grösseres auf dem Gelände zu bauen, ein Mehrfamilienhaus zum Beispiel.
Steuerlich ist dabei einiges zu beachten:
- Abrisskosten sind steuerlich absetzbar
- Liegenschaften, die vor dem Erbgang als private Vermögensverwaltung eingestuft waren, bleiben das auch nach dem Tod des Erblassers.
- Verkaufen die Erben die Liegenschaft als solches, wird dies als privater Verkauf qualifiziert.
- Beginnen die Erben mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses und planen, Stockwerkeigentum zu verkaufen, kann das als gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel interpretiert werden.
Gewerbsmässigkeit des Liegenschaftshandels ist anzunehmen, wenn der Handel mit Liegenschaften über den Rahmen einer ordentlichen Vermögensverwaltung hinausgeht und in der Absicht erfolgt, mit dem planmässigen An- und Verkauf von Grundstücken einen Verdienst zu erzielen. Eine Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Liegenschaftshandel hauptberuflich oder im engen Zusammenhang mit der hauptberuflichen Tätigkeit nebenberuflich ausübt. Eine Erwerbstätigkeit kann aber auch im nur gelegentlichen oder vereinzelten Kauf und Verkauf von Grundstücken interpretiert werden, wenn sich der Steuerpflichtige bemüht, wie ein nebenberuflich Selbstständigerwerbender, mit dem Liegenschaftenmarkt Gewinne zu erzielen.
Die Einschätzung als gewerbsmässiger Liegenschaftshändler durch das Steueramt hat gravierende Folgen:
- Der Verkaufsgewinn wird neben der Grundstückgewinnsteuern auch mit der direkten Bundessteuer und der AHV für Selbstständigerwerbende belastet. Eine Belastung von ca. 20 Prozent.
- Die Einschätzung gilt auch auf alle späteren Liegenschaftsverkäufe und Erträge aus Liegenschaften der einzelnen Erben, auch solche, die nicht mit der Erbengemeinschaft zusammenhängen.
Die Indizien für einen gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel sind:
- Häufigkeit der Transaktionen
- Kurze Besitzdauer
- Inanspruchnahme von Fremdmitteln
- Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
- Spezielle Kenntnisse
- Planmässigkeit oder Systematik des Vorgehens
- Begründung von Stockwerkeigentum. Die Erben verkaufen nicht nur eine einzige Immobilie als solches, sondern diverse Stockwerkseinheiten. Jeder Verkauf zählt für sich
- Gewinnerhöhende Tätigkeiten des Steuerpflichtigen
- Wiederverwendung des Verkaufserlöses
- Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einfachen Gesellschaft
Es ist daher essenziell, sich bei einem Bauprojekt unbedingt vor irgendwelchen rechtlich relevanten Handlungen fachlich beraten zu lassen.
Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellte Tage und müssen nicht kompensiert werden, wenn sie auf einen Arbeitstag eines Teilzeit-Mitarbeitenden fallen. Dies bedeutet, dass der Feiertag arbeitsfrei ist.
Der Lohnanspruch für diesen Tag hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wer im Stundenlohn oder Taglohn arbeitet, hat – ausser am 1. August – nur einen Lohnanspruch, wenn das im Arbeitsvertrag geregelt oder im Unternehmen üblich ist. Mitarbeitende im Monatslohn haben Anspruch auf bezahlte Feiertage.
Die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden, umgekehrt gibt es auch kein Recht auf Nachbezug von Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen.
Haben Sie für Ihr Unternehmen bei der Gründung mehr als nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital eingezahlt, können Sie später eine Kapitalreduktion vornehmen und diese Gelder wieder an die Aktionäre oder Gesellschafter zurückzahlen.
Eine Kapitalreduktion macht Sinn, wenn das Unternehmen über eine ausreichende Liquidität verfügt oder wenn zu viel nicht benötigtes Eigenkapital enthalten ist. Solche Kapitalrückzahlungen – etwa auch anstelle von Dividendenausschüttungen – sind steuerfrei.
In der Schweiz unterliegt der Verkauf von Grundstücken der Grundstückgewinnsteuer. Diese Steuer wird auf den Gewinn erhoben, der aus dem Verkauf von Grundstücken oder Immobilien erzielt wird. Die genauen Bestimmungen können je nach Kanton variieren.
In der Regel haftet der Verkäufer für die Grundstückgewinnsteuer. Der Verkäufer ist verpflichtet, den erzielten Gewinn zu deklarieren und die fällige Steuer zu entrichten.
Aber: Das Steueramt darf die Grundstückgewinnsteuer beim neuen Eigentümer einfordern, wenn dies beim Verkäufer aussichtslos erscheint.
Der Staat hat ein Grundpfandrecht zur Sicherstellung seiner Ansprüche. Dabei müssen nicht einmal alle rechtlichen Schritte gegen den eigentlichen Steuerschuldner ausgeschöpft werden, bevor sich das Steueramt an den neuen Eigentümer hält. Es reicht die Tatsache, dass die Schuld uneinbringlich ist.
Fazit: Der Käufer sollte aus Sicherheitsgründen bei der notariellen Beurkundung einen Beleg verlangen, der bestätigt, dass der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer bereits beim Steueramt hinterlegt ist.
Wenn Dividenden an die Aktionäre einer Aktiengesellschaft in einer Weise verteilt werden, die von ihren kapitalmässigen Beteiligungsquoten abweicht, wird dies als asymmetrische Dividende bezeichnet. Steuerrechtlich kann eine solche Praxis auf Schwierigkeiten stossen.
Üblicherweise bemisst sich der Gewinnanspruch nach der Beteiligung, d.h. entsprechend dem einbezahlten Aktienkapital.
Werden nun einem Aktionär zum Beispiel mehr Dividende bezahlt als er gemäss seinem Anteil zugute hat, ist dies eine asymmetrische Dividende und kann angefochten werden, sofern sie in den Statuten nicht geregelt ist.
Steuerlich wird die asymmetrische Dividende wie folgt behandelt:
• Die überhöhte Dividende kann als Lohn interpretiert werden, wenn der Aktionär bei der Aktiengesellschaft angestellt ist. In diesem Fall wird sie entsprechend als Einkommen für den Empfänger qualifiziert, und es fallen dementsprechend Sozialabzüge an.
• Die zusätzliche Dividende wird als Tantieme besteuert und die AG kann dies nicht als Aufwand abbuchen. Ebenfalls werden hier Sozialversicherungsabgaben fällig.
Leben Ehegatten in ungetrennter Ehe in zwei verschiedenen Ländern, so ist nur der in der Schweiz wohnhafte Ehegatte im Inland steuerpflichtig. Einkommen und Vermögen werden vom im Ausland lebenden Ehegatten getrennt besteuert; die Werte dürfen nicht zusammengerechnet werden. (Quelle: BGE 2C_354/2022 vom 20.03.2023)
Mit einem Mietzinsvorbehalt, auch Mietzinsreserve genannt, erklärt der Vermieter, dass der Mietzins nicht vollständig angepasst wurde. Mieter müssen zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Anpassung rechnen.
Der Mietzinsvorbehalt muss im Mietvertrag oder anlässlich einer Mietzinserhöhung angezeigt werden und muss folgenden formellen Anforderungen genügen:
▪ Der Mietzinsvorbehalt muss in Franken oder Prozenten des Nettomietzinses ausgewiesen und präzis begründet sein.
▪ Wenn mehrere Erhöhungsgründe vorbehalten werden, ist für jeden einzelnen aufzuführen, wie hoch die entsprechende Mietzinsreserve ist. Ein allgemeiner Hinweis wie «ungenügende Mietzinserhöhung» genügt nicht.
Folgende Gründe sind zulässig:
▪ Ungenügende Verzinsung des Eigenkapitals (mangelnde Netto- oder Brutto-Rendite).
▪ Wertvermehrende Investitionen wurden noch nicht oder nur teilweise auf den Mietzins überwälzt.
▪ Die kostendeckende Bruttorendite (nur bei Neubauten) ist nicht erreicht.
▪ Der orts- und quartierübliche Mietzins ist nicht erreicht.
▪ Referenzzins, allgemeine Kostensteigerungen und Teuerung sind nicht auf dem aktuellen Stand.
Ein Mietzinsvorbehalt ist nur zulässig, wenn der Mietzins des Vormieters unverändert übernommen wurde. Der Mietzinsvorbehalt kann erst angefochten werden, wenn er umgesetzt wird.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob einem Bankdirektor wegen sexueller Belästigung zu Recht gekündigt wurde. Er hatte auf missbräuchliche Kündigung geklagt und seinem Arbeitgeber vorgeworfen, dass der diverse Formfehler bei der Untersuchung seines Falls im Unternehmen begangen hatte.
Das Bundesgericht stellte klar, dass im Arbeitsrecht das Prinzip der Kündigungsfreiheit gilt. Es bedarf grundsätzlich keiner besonderen Gründe, um zu kündigen. Ihre Grenzen findet die Kündigungsfreiheit nur im Missbrauchsverbot. Die vorherige Instanz bewertete die interne Untersuchung der Beschwerdeführerin mit einem unverhältnismässig hohen Massstab und stellte Anforderungen an das Unternehmen, die teilweise über das hinausgehen, was sogar von einer Strafverfolgungsbehörde gefordert werden könnte. Im Gegensatz zum Strafrecht, wo es keine «Verdachtsverurteilungen» gäbe, seien im Arbeitsrecht Verdachtskündigungen zulässig und nicht einmal dann missbräuchlich, wenn sich der Verdacht später als unbegründet erweise. Folglich müsse der Arbeitgeber nicht beweisen, dass die Vorwürfe zuträfen. (Quelle: BGE 4A_368/2023 vom 19.1.2023)
▪ Bei hängigem Scheidungsverfahren oder wenn die Ehegatten seit zwei Jahren getrennt leben, entfällt der Pflichtteilsschutz des überlebenden Ehegatten.
▪ Ist das Einkommen des zahlenden Elternteils bei Kindesunterhalt niedrig oder unzureichend, das Vermögen aber gross, wird das Vermögen bei der Bestimmung des Unterhalts berücksichtigt.
▪ Das Existenzminimum des zahlenden Elternteils muss immer gesichert und gedeckt sein. Keine Rente wird fällig, wenn die Zahlung einer Rente das strenge Existenzminimum des zahlenden Elternteils beschneidet.
▪ Die Rentenhierarchie muss beachtet werden. Das bedeutet, dass bei beschränkten finanziellen Mitteln die Rente für minderjährige Kinder Vorrang hat vor der Rente für den (Ex-)Ehepartner. Die Rente des Ex-Ehepartner hat wiederum Vorrang gegenüber der Rente für erwachsene Kinder. Das minderjährige Kind hat stets Vorrang.
▪ Das Vermögen wird bei der Bestimmung des Kinderunterhalts berücksichtigt, wenn es sehr gross ist und das Einkommen niedrig.
▪ Das Gericht ist immer frei, über die Höhe es Beitrags für das Kind zu entscheiden. Es ist nicht an das Einverständnis der Eltern gebunden und entscheidet allein im Interesse des Kindes.
▪ Mit der Scheidung wechseln die Ehepartner von der gemeinsamen Besteuerung zur getrennten Veranlagung. Der Stichtag dafür ist der 31. Dez. des Folgejahres.
▪ Offene Steuerschulden bis zum Trennungsdatum werden beiden Ehepartnern solidarisch belastet.
▪ Kinder, aus welchen Betten sie auch stammen, werden alle gleich behandelt. Die Renten sind für alle im gleichen Alter gleich.
Ein SBB Mitarbeiter war fünf Jahre mit seiner Lebenspartnerin zusammen und heiratete sie zwei Monate vor seinem Tod. Die SBB-Pensionskasse verweigerte der Witwe die Rente, da das Paar
nicht fünf Jahre zusammengelebt hatte.
Das Bundesgericht gab der Witwe Recht: Das Reglement der Pensionskasse verlange nicht, dass Eheleute mindestens fünf Jahre zusammenwohnen. Es reiche, wenn sie fünf Jahre eine Lebensgemeinschaft geführt hätten. (Quelle: BGE 9C_655/2021 vom 3.2.2023)
Das Bundesgericht hatte sich mit der Klage eines Arbeitnehmers zu beschäftigen, der sich bei der Bonus-Verteilung nicht gerecht behandelt gefühlt hatte. Vier seiner hierarchisch gleichgestellten Kollegen erhielten trotz Nichterfüllung der Bedingungen einen Bonus, er nicht. Er klagte auf Gleichbehandlung.
Es müsse eine klare persönlichkeitsverletzende Schlechterstellung sein, damit die Verweigerung des Bonus als willkürliche Diskriminierung gelte, meinte das Bundesgericht. Die Verbesserung der Bedingungen für eine Gruppe von Mitarbeitenden bedeutet nicht zwangsläufig eine abwertende Geringschätzung gegenüber anderen Mitarbeitenden. Somit ist die Besserstellung eines einzelnen Arbeitnehmers oder einer Minderheit und die Benachteiligung von grösseren Gruppen oder gar ganzen Mitarbeiterkategorien nicht zu beanstanden.
Das Bundesgericht stellt somit den Grundsatz der Vertragsfreiheit über das Gleichbehandlungsgebot. (Quelle: BGE 4A_239/2021 vom 16.12.2022)
Das neue Aktienrecht gibt eine klare Reihenfolge zur Verlustverrechnung vor:
1. Verrechnung mit dem Gewinnvortrag
2. Verrechnung mit den freiwilligen Reserven
Beide Fälle sind gesetzlich vorgeschrieben und brauchen keinen Generalversammlungsbeschluss.
Verbleiben noch weitere Verluste, können diese auf die neue Rechnung vorgetragen werden, oder
- zuerst mit den gesetzlichen Gewinnreserven und dann
- mit den gesetzlichen Kapitalreserven
verrechnet werden.
Bei diesen Fällen muss der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Verrechnung beantragen resp. den Verlust vortragen. Anstelle einer Verrechnung mit den gesetzlichen Reserven kann der Verlust auch auf das neue Jahr vorgetragen werden.
Die Steuerbehörden haben eng definierte Bedingungen für den Abzug von Berufskleidern gemacht. Überkleider, Laborkittel und Schutzgewänder sind abzugsfähig. Ebenfalls Arbeitshelme und Werkstattschuhe.
Nicht abgezogen hingegen dürfen Massanzüge oder Designerkleider, da diese auch privat getragen werden können. Auch andere Kleider, die privat nutzbar sind, werden nicht zum Abzug zugelassen.
Es gilt: Berufskleider können nur abgezogen werden, wenn man auf den Pauschalabzug für Berufsauslagen verzichtet. Dann sind alle Auslagen zu berechnen und zu belegen.
Bei Geschäftsmieten sind indexierte Verträge mit fester Laufzeit üblich. Wenn das Mietverhältnis ohne Festlegung einer weiteren festen Dauer fortgesetzt wird, stellt sich die Frage nach der Anpassung des Mietzinses. In einem vorliegenden Fall forderte der Mieter nach Ablauf der Indexierung eine Herabsetzung des Mietzinses und argumentierte mit dem gesunkenen Referenzzinssatz im Vergleich zum Beginn des Vertrags. Das Bundesgericht entschied gegen den Mieter aufgrund des verspäteten Antrags.
Bei indexierten Mietverhältnissen müssen Anpassungen des Mietzinses unter Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum Ende der Indexklausel geltend gemacht werden. Fehlt ein rechtzeitiger Antrag auf eine Mietzinsherabsetzung, gelten die Kostenstände zum Zeitpunkt des Auslaufens der Indexklausel als Grundlage für zukünftige Mietzinsänderungen. (Quelle: BGE 4A_252/2023 vom 24.10.2023).
«Bring Your Own Device» (BYOD) bezieht sich darauf, dass Mitarbeitende ihre eigenen per sönlichen Geräte wie Smartphones, Laptops oder Tablets für berufliche Zwecke nutzen. In der Schweiz gibt es einige rechtliche Aspekte, die bei der Implementierung von BYOD beachtet werden sollten:
▪ Arbeitsrecht: Stellt der Mitarbeitende das Arbeitsgerät selbst, muss er gemäss OR dafür entschädigt werden, es sei denn, es sei anders vereinbart. Ein Arbeitgeber, der ohne explizite Regelung toleriert, dass sein Arbeitnehmer private Geräte verwendet, läuft somit Gefahr, dass der Arbeitnehmer einen Entschädigungsanspruch geltend macht.
Wird der Mitarbeitende verpflichtet, eigene Geräte zu nutzen, muss der Arbeitsvertrag entsprechend angepasst werden. Die Nutzung von eigenen Geräten geht über das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinaus und verlangt eine Änderungskündigung.
▪ Haftung bei Beschädigung oder Verlust: Wird das private Gerät, das ein Mitarbeitender (erlaubterweise) zur Arbeitsleistung einsetzt, gestohlen oder beschädigt, so
haftet der Arbeitgeber dafür.
▪ Datenschutz: Die Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt und verarbeitet werden.
▪ Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum müssen angemessen technisch geschützt werden.
▪ Sicherheitsanforderungen: Angemessene Sicherheitsmassnahmen müssen auf den persönlichen Geräten implementiert werden. Verschlüsselung, Passwortschutz usw. gehören dazu.
Ein Arbeitgeber ist gut beraten, die relevanten Punkte in einer BYOD-Policy, entsprechenden Weisungen und Reglementen, allenfalls sogar im Arbeitsvertrag klar zu regeln. Mit einer möglichst klaren Regelung kann er spätere Probleme vermeiden und Haftungsrisiken minimieren.
Dividenden bis 5% heissen (Grund)-Dividenden. Darüberhinausgehende Dividenden nennt man Superdividenden. Für Superdividenden braucht es keine Zuweisung an die Reserven, für «gewöhnliche» Dividenden hingegen schon.
Eine Tantieme ist eine ergebnisabhängige Vergütung, die meistens nebst einer festen Kompensation an den Verwaltungsrat fliesst.
Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Aufgrund ihres personenbezogenen Charakters ist ein öffentliches Angebot zur Zeichnung der Stammanteile ausgeschlossen. Urkunden über Stammanteile können nur als Beweisurkunden oder Namenpapiere errichtet werden, nicht jedoch als Inhaberpapiere. Diese Ausgestaltung der GmbH macht Stammanteile nicht kapitalmarktfähig.
Ein Chauffeur vereinbarte mit seinem Arbeitgeber ein flexibles Arbeitszeitmodell mit einem festen Tageslohn auf Abruf. Die tägliche Arbeitszeit wurde innerhalb des rechtlichen Höchstrahmens bestimmt, ohne eine feste Oberarbeitszeit zu vereinbaren.
Der Chauffeur klagte darauf auf die Auszahlung von Überstunden und Überzeit. Das Gericht lehnte seine Klage ab, da innerhalb des abgemachten Vertrags keine Überstunden und Überzeit entstehen konnten. (Quelle: BGE 4A_614/2019 vom 20.2.2020)
Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Abrechnung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST- Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr
Zeit für die Umstellung.
Auf den 1. Januar 2024 können neu Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch eingereicht werden.
Falls die Kinder von Mitarbeitenden im Ausland leben, gilt für die Kinder von EU- oder Efta-Bürger das Erwerbsort-Prinzip: In dem Land, in dem die Eltern arbeiten, wird die Familienzulage geltend gemacht. Arbeiten beide Elternteile, zahlt der Staat, in dem die Kinder leben. Arbeitet der andere Elternteil in einem Land, in dem die Familienzulagen höher sind, dann muss dieses Land eine Differenzzahlung ausrichten.
Grundsätzlich ist der private Kapitalgewinn steuerfrei. Unter Umständen kann der Kapitalgewinn doch mit der Einkommenssteuer erfasst werden. Nicht unter dem Titel „Einkommen aus Vermögen“, sondern „Einkommen aus selbständiger Tätigkeit“. Dies können Grundstückgewinne bei Architekten oder Immobilienhändler
sein oder Börsengewinne bei Bankfachleuten.
Das Bundesgericht hat Kriterien formuliert, wonach bei jedem Fall einzeln beurteilt wird, ob es sich um eine „normale, private Vermögensverwaltung“ oder um einen „gewerbsmässigen und professionellen“ Gewinn handelt. Für professionelles Verhalten spricht:
- Besondere berufliche Kenntnisse: Fachkenntnisse von Hilfspersonen werden
auch zugerechnet
- Häufigkeit der Transaktion: je mehr Transaktionen desto kritischer
- Art des Vorgehens: je planmässiger desto kritischer
- Finanzierungsart: Fremdfinanzierung ist kritisch
- Verwendung der erzielten Gewinne: Reinvestition ist kritisch
- Absicherung der Transaktion: kritisch falls durch Derivate gesichert
- Besitzesdauer: je kürzer des kritischer.
Auch der Handel mit Wein oder Kunstgegenständen kann schnell einmal als gewerbsmässig eingestuft werden und damit Erwerbseinkommen darstellen.
Bei der Akonto-Dividende handelt es sich um eine Art Bevorschussung der zukünftigen Dividende. Das Unternehmen gewährt dem Aktionär ein kurzfristiges Darlehen, dessen Rückzahlung mit der später auszuzahlenden Dividende verrechnet wird.
Es ist zu beachten, dass die Darlehen an Aktionäre im Rahmen von Akonto-Dividenden in Bezug auf Verzinsung, Rückzahlung, Rückzahlungswillen usw. einem Drittvergleich standhalten müssen. Andernfalls könnte die Auszahlung als fiktives Darlehen und somit, als geldwerte Leistung qualifiziert werden.
Unter bestimmten Bedingungen haben Mieter die Möglichkeit, die Angemessenheit der Höhe des anfänglichen Mietzinses für Wohn- und Geschäftsräume anzufechten und eine Herabsetzung zu verlangen. Die Beurteilung, ob ein Mietzins als missbräuchlich einzustufen ist, erfolgt entweder anhand der Frage, ob dadurch ein übermässiger Ertrag aus der vermieteten Immobilie erzielt wird (Nettorendite, absolute Methode), oder ob sich der Mietzins im Rahmen der üblichen Sätze für die betreffende Ortschaft oder das entsprechende Viertel bewegt (relative Methode).
Das Bundesgericht hat im Oktober 2020 zwei Parameter zur Bestimmung des zu- lässigen Anfangsmietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand der Nettor-
endite geändert:
- Künftig ist das investierte Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzupassen
- Als zulässig gilt neu ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2% übersteigt,
wenn der Referenzzinssatz 2% oder weniger beträgt.
Mit der Praxisänderung führt das Bundesgericht einen Schwellenwert des Referenzzinssatzes von 2% ein. Dies führt dazu, dass der Aufschlag bei einem Referenzzinsatz von 2,25% oder mehr weiterhin nur 0,5 Prozentpunkte betragen darf. Bei einem Referenzzinssatz von 2,25% ist die zulässige Rendite somit 2,75%, bei
einem Referenzzinssatz von 2% dann 4%.
Bei einem Velounfall mit einem Auto erlitt ein 44-Jähriger ein Schädelhirntrauma. Da er sich beim Unfall in einem Fahrverbot befand, kürzte die Unfallversicherung die Taggelder wegen grobem Selbstverschulden um zehn Prozent. Vor Bundesgericht bekam die Versicherung Recht: Der Velofahrer habe den Unfall mitverschuldet, deshalb sei die Kürzung zulässig. (Quelle: BGE 8C_9/2023 vom 10.5.2023)
Das Erbrecht besagt, dass der Erblasser eine letztwillige Verfügung durch öffentliche Beurkundung, eigenhändiges Verfassen oder mündliche Erklärung formulieren kann. Alle drei Formen unterliegen bestimmten Vorschriften, deren Missachtung zur Ungültigerklärung führen. Das Erbrecht ist durch Formstrenge geprägt, wobei eigenhändige Testamente den Willen des Erblassers sichtbar machen sollen. Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser von Anfang bis Ende einschliesslich Datum handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben werden.
Im vorliegenden Fall verfasste die Erblasserin ein handschriftliches "Testament" ohne Unterschrift. Das Bundesgericht bestätigte, dass die handschriftliche Nennung des Namens am Anfang nicht als Unterschrift gilt. Das Bundesgericht beharrt auf den Formvorschriften und lässt das Testament ohne eigenhändige Unterschrift nicht als gültig zu. (Quelle: BGE 5A_133/2023)
Das Verleihen von Geld an einen Freund sollte sorgfältig durchdacht werden, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Hier die wichtigsten acht Punkte:
1. Klare Vereinbarungen schriftlich festhalten:
>
Regeln Sie das Darlehen in einem Vertrag, der
- die Höhe des Darlehens
- die Rückzahlungsmodalitäten
- den Zinssatz und
- den Zeitrahmen für die Rückzahlung festlegt.
Dies dient als rechtliche Absicherung und verhindert mögliche Missverständnisse.
2. Festlegung von Konditionen:
Definieren Sie klar, ob es sich um ein zinsloses Darlehen handelt oder ob Zinsen verlangt werden.
3. Rückzahlungsplan vereinbaren:
Vereinbaren Sie, wann und wie das Geld zurückbezahlt wird. Legen Sie einen realistischen Zeitrahmen fest und besprechen Sie was passiert, wenn die Rückzahlung nicht termingerecht eintrifft. Seien Sie sich bewusst, dass Sie unter Umständen unangenehme Schritte gegen Ihren Freund einleiten müssen. Klären Sie auch, ob die Rückzahlung an Bedingungen geknüpft ist, z.B. wenn Ihr Freund plötzlich in eine bessere finanzielle Situation gerät.
4. Persönliche Finanzlage des Freundes prüfen:
Überlegen Sie, ob Ihr Freund finanziell in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen.
5. Beratung beanspruchen:
Es kann sinnvoll sein, professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung rechtsverbindlich ist.
6. Grenzen setzen:
Überlegen Sie sich im Vorfeld, bis zu welcher Höhe Sie bereit sind, Geld zu verleihen. Setzen Sie klare Grenzen für sich selbst.
7. Auswirkungen auf die Beziehung berücksichtigen:
Bedenken Sie, dass finanzielle Angelegenheiten oft zu Spannungen führen können. Seien Sie sich bewusst, dass Geld verleihen die Freundschaft beeinflusst.
8. Steuerliche Auswirkungen nicht vergessen:
Wenn Sie einem Bekannten Geld leihen und dafür Zinsen erhalten, sind Sie verpflichtet, diese Zinseinkünfte in Ihrer Steuererklärung zu erfassen. Gleichzeitig müssen Sie das gewährte Darlehen im Wertschriftenverzeichnis angeben. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um ein verzinstes oder zinsloses Darlehen handelt. Ihr Bekannter hat die Möglichkeit, das Darlehen als Schuld in seinem Schuldenverzeichnis zu deklarieren und somit steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Alternative Lösungen erwägen:
Überlegen Sie sich, ob es alternative Möglichkeiten gibt, Ihrem Freund zu helfen, ohne eine grosse Geldsumme zu verleihen, wie etwa Ratschläge zur Budgetierung oder Unterstützung bei der Suche nach anderen Finanzierungsoptionen.
Neu sind virtuelle GVs erlaubt. Sie sparen Zeit und Kosten und ermöglichen für die Teilnehmenden eine flexible Teilnahme. Damit sie den rechtlichen Anforderungen
genügen, sind folgende Punkte zu beachten:
1) Vorgängige Statutenänderung: Damit die virtuelle GV mit Stimmabgabe
durchgeführt werden kann, müssen die Statuten angepasst werden. Dies
bedeutet eine Vorlaufzeit von ca. einem Jahr.
2) Technische Voraussetzungen: Damit die GV reibungslos abläuft, muss die
Technik geprobt und die Teilnehmenden unter Umständen geschult werden.
Bei technischen Problemen während der GV muss die gesamte GV wiederholt
werden.
3) Identifikation: Das Unternehmen muss sicherstellen, dass nur Aktionäre an
der GV teilnehmen können. Dies kann durch Authentifizierung mittels
Zugangscodes, Passwörter usw. erreicht werden.
4) Aktionärsrechte: Aktionärsrechte wie Anträge einbringen, Fragen stellen
usw. müssen gesichert sein und eine Abstimmung muss möglich sein.
5) Datenschutz: Die übertragenen Daten müssen geschützt werden.
Das Protokoll muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie bei einer konventionellen Generalversammlung. Zusätzlich müssen relevante technische Probleme im
Protokoll dokumentiert werden.
Für den 13. Monatslohn gibt es keine rechtliche Grundlage, er wird freiwillig vom Arbeitgeber ausbezahlt. Wenn er im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dann ist er auch
geschuldet.
Oft stellt sich die Frage, welche Lohnbestandteile im 13. Monatslohn einzurechnen sind. Üblich ist es, Überstundenentschädigungen, Familienzulagen, Provisionen, Naturalleistungen, Boni und Gratifikationen nicht einzurechnen. Bei gesetzlichen
und vertraglichen Zulagen ist in der Regel kein 13. Monatslohn geschuldet.
Umgekehrt stellt sich die Frage, ob bei der Berechnung von Überstunden-, Überzeit, Nach- und Sonntagszulagen der 13. Monatslohn einzurechnen ist. Die
Gerichte haben sich dazu nicht eindeutig geäussert, es bleibt also offen.
Auf jeden Fall ist bei der Auszahlung von überzähligen Ferientagen am Ende des
Arbeitsverhältnisses der 13. Monatslohn einzurechnen.
Bei Mitarbeitenden im Stundenlohn wird der 13. Monatslohn meist bereits im
Stundenlohn einberechnet, sofern überhaupt ein Anrecht darauf besteht.
Die Steuerverwaltung hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
- Abzug Säule 3a 2024 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 7'056.-
- Abzug Säule 3a 2024 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 35'280
Diese Höchstabzüge bilden gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
Werden Pensionskassengelder für Wohneigentum eingesetzt, kann zwischen einem Vorbezug oder der Verpfändung gewählt werden.
Bei einem Vorbezug der Pensionskasse werden Vorsorgegelder für ein höheres Eigenkapital und tiefere Hypotheken genutzt. Die Hypothekarzinsen sind tiefer, aber im Pensionierungsalter stellen sich Vorsorgelücken ein. Der vorbezogene Betrag aus der Pensionskasse wird zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Diese Steuern dürfen nicht mit dem bezogenen Kapital beglichen werden. Zahlt man das Geld zu einem späteren Zeitpunkt an die Pensionskasse zurück, kann man die Steuern zurückfordern – allerdings ohne Zins.
Meistens ist es vorteilhafter, das Pensionskassenguthaben zu verpfänden. Das Geld bleibt so in der Pensionskasse und würde nur bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners beschlagnahmt. Der Nachteil ist, dass das verpfändete Kapital blockiert und keine Barauszahlung möglich ist.
Vorbezüge und Verpfändungen sind bei der Wohneigentumsförderung in der Regel bis drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung erlaubt. Pensionskassen können in ihrem Reglement aber anderes festlegen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024
gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 %.
Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer steigt auf 1,25 % (bisher 0 Prozent). Bei freiwilligen Vorauszahlungen bei
der Mehrwertsteuer wird kein Vergütungszins ausgerichtet.
Der Vertrauensarzt wird vom Arbeitgeber bestimmt und wird eingesetzt, wenn objektive Zweifel an der geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach Beginn der Kündigungsfrist oder während nicht bewilligten Ferien eintritt.
Eine vertrauensärztliche Untersuchung sollte möglichst rasch stattfinden, damit sie einen hohen Beweiswert hat.
Das Zeugnis eines Vertrauensarztes gibt Auskunft über Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit. Der Vertauensarzt ist wie alle Ärzte an die Schweigepflicht gebunden.
Widersprechen sich die Arztzeugnisse, dann kann der Arbeitgeber den Mitarbeitenden auffordern, wieder zur Arbeit zu erscheinen und im Weigerungsfalle die Lohnzahlung einstellen oder sogar kündigen.
Verweigert der Mitarbeitende den Besuch beim Vertrauensarzt, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass das Arztzeugnis ungültig ist. Er kann den Mitarbeitenden auffordern, zur Arbeit zu erscheinen.
Kommt der Fall vor Gericht, stellt das Zeugnis des Vertrauensarztes nicht das einzige Beweismittel dar. Es werden Zeugen befragt und weitere Faktoren wie der Zeitpunkt der Krankschreibung berücksichtigt.
Grundsätzlich stellt der Vertrauensarzt ein gutes Mittel zur Vermeidung von ungerechtfertigten Krankschreibungen dar.
Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat beschlossen hat.